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Das Unternehmensregister
Das Unternehmensregister (UReg) ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Die das Unternehmensregister führende Stelle ist der Bundesanzeiger Verlag, der hierfür als Justizbehörde agiert.
Hier werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten unter www.unternehmensregister.de elektronisch abrufbar bereitgestellt. Dies umfasst auch den Zugang zum Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister und zu den veröffentlichten und hinterlegten Jahresabschlüssen.
Rechtliches / Historie
Rechtliche Grundlage für die Einführung des Unternehmensregisters im Jahr 2007 waren das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) sowie das TUG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz).
Mit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) zum 01.08.2022 hat das Unternehmensregister zur Vereinheitlichung des Registerwesens Aufgabenbereiche des Bundesanzeigers übernommen. Seitdem müssen bspw. offenlegungspflichtige Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte – je nach Geschäftsjahresbeginn – nicht mehr zur Bekanntmachung beim Bundesanzeiger einreichen, sondern zur Einstellung in das Unternehmensregister übermitteln. Damit ist die registerführende Stelle auch dazu verpflichtet zu prüfen, ob die übermittelten Unterlagen fristgemäß und vollzählig übermittelt worden sind und, bei fehlender oder unvollständiger Übermittlung, die für die Durchführung von Ordnungsgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde zu unterrichten.
Übermittlung von Unternehmensdaten
Die Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) ermöglicht die Übermittlung von Kapitalmarktinformationen sowie, für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021, von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten an das Unternehmensregister.
Zur Übermittlung von Daten an das Unternehmensregister ist eine Registrierung notwendig. Es gelten die Unternehmensregisterverordnung (URV) und das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Für Übermittler von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten gilt die Pflicht zur einmaligen, elektronischen Identitätsprüfung. Natürliche Personen, die für ein offenlegungspflichtiges Unternehmen eine Übermittlung an das Unternehmensregister tatsächlich vornehmen, müssen sich zuvor elektronisch identifizieren. Die Identitätsprüfung erfolgt anhand der in § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 URV genannten Identifizierungsverfahren. Bitte beachten Sie hierzu auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen unter Rechtliches / AGB.
Das für Übermittlungen maßgebliche Dateiformat ist nach § 11 URV „XML“ (Ausnahme: Jahresfinanzberichte und Rechnungslegungsunterlagen von Inlandsemittenten im ESEF-Format „XHTML“). Sie können auch andere bekannte Formate (PDF und Office) übermitteln. Hierfür bietet die registerführende Stelle gemäß § 15 URV den Veröffentlichungs- oder Offenlegungspflichtigen eine Konvertierungsleistung in das nach § 11 URV festgelegte Format sowie grafische und gestalterische Dienstleistungen an. Die Entgelte für diese Leistungen sind der Übersicht "Gebühren und Entgelte" unter Rechtliches / AGB zu entnehmen.
Erst seit dem Inkrafttreten des DiRUG sind Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 zur Offenlegung an das Unternehmensregister zu übermitteln. Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.
Unterstützung bei der Frage, an welches Offenlegungsmedium Sie Ihre Unterlagen übermitteln müssen, gibt Ihnen der Bilanz-Navigator, den Sie über die Startseite der Publikations-Plattform aufrufen können.
Zugriff auf Unternehmensdaten
Über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) haben Sie Zugriff auf
- Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte (bspw. Jahresabschlüsse)
- Veröffentlichungen und sonstige der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
- Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister und dort eingereichte Dokumente sowie Registerbekanntmachungen
- Bekanntmachungen und Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger nach § 8b Abs. 2 Nr. 5, 7 und 8 HGB
- Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
- Bekanntmachungen von Behörden nach Wertpapierhandelsgesetz bzw. Vermögensanlagengesetz
- im Aktionärsforum veröffentlichte Eintragungen
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Alle Veröffentlichungen des Bundesanzeigers können Sie kostenlos durchsuchen.
Suchen im Unternehmensregister
Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen stehen Ihnen im Unternehmensregister zur Verfügung.