Der Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger (BAnz) ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Der Betreiber des Bundesanzeigers ist der Bundesanzeiger Verlag, der hierfür als Justizbehörde agiert.

Die Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) ermöglicht die Einreichung beim Bundesanzeiger zu folgenden Kategorien:

  • Gerichtlicher Teil

  • Gesellschaftsbekanntmachungen

  • Verschiedene Bekanntmachungen

  • Kapitalmarkt

  • Rechnungslegung/Finanzberichte, d. h.

    • Rechnungslegungsunterlagen (bspw. Jahresabschlüsse) und Unternehmensberichte von Unternehmen für Geschäftsjahre beginnend vor dem 01.01.2022

    • Rechnungslegungsunterlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen

Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 sind zur Offenlegung direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln.

Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 müssen auch nach Inkrafttreten des DiRUG weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Unterstützung bei der Frage, an welches Offenlegungsmedium Sie Ihre Unterlagen übermitteln müssen, gibt Ihnen der Bilanz-Navigator, den Sie über die Startseite der Publikations-Plattform aufrufen können.

Über den Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) haben Sie Zugriff auf

  • amtliche sowie gerichtliche Bekanntmachungen und Verkündungen,

  • gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen,

  • Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte von Unternehmen (die vor Inkrafttreten des DiRUG beim Bundesanzeiger eingereicht wurden),

  • Rechnungslegungsunterlagen der Krankenkassen nach dem Sozialgesetzbuch,

  • Kapitalmarktinformationen und -berichte,

  • nichtamtliche Veröffentlichungen,

  • sowie weitere Bekanntmachungen aus den verschiedensten Gesetzgebungsbereichen.

Folgende Daten leitet der Betreiber des Bundesanzeigers zur Einstellung an das Unternehmensregister weiter:

  • gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen

  • Veröffentlichungen von Unternehmen nach dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Vermögensanlagengesetz

  • Veröffentlichungen von Bietern, Gesellschaften, Vorständen und Aufsichtsräten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

  • Veröffentlichungen nach der Börsenzulassungs-Verordnung im Bundesanzeiger

  • Bekanntmachungen und Veröffentlichungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwalteten Investmentgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz

Wir helfen Ihnen weiter

Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen
Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.

Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer
0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland:
+49 2 21/9 76 68-0
(kostenpflichtig)

Suchen im Bundesanzeiger

Alle Veröffentlichungen des Bundesanzeigers können Sie kostenlos durchsuchen.

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Suchen im Unternehmensregister

Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen stehen Ihnen im Unternehmensregister zur Verfügung.

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