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Aktive Inhalte bei Datei-Upload
Wenn Sie einen Auftrag an den Bundesanzeiger oder das Unternehmensregister übermitteln, haben Sie in vielen Bereichen die Möglichkeit, eine Datei mit dem Inhalt der Veröffentlichung bzw. Hinterlegung hochzuladen. Beachten Sie bitte, dass der Bundesanzeiger Verlag bestimmte Anforderungen an die Dateien stellt:
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Anforderungen an Word-, Excel- und RTF-Dokumente
Elektronische Dokumente müssen lesbar, eindeutig aufgebaut und gegliedert sowie unter Verwendung der jeweiligen Office-Funktionen erstellt sein. Übermittelte Dateien dürfen ausschließlich Inhalte, die zur Veröffentlichung bzw. Hinterlegung vorgesehen sind, enthalten. Fließtexte sind mit den jeweiligen Textfunktionen und Tabellen mit der Tabellenfunktion zu erstellen. Horizontale und vertikale Zuordnungen müssen eindeutig sein. Auf verbundene Zellen soll verzichtet werden. Bei Bilanzen sollten Aktiva und Passiva untereinander stehen.
Die übermittelten Dokumente dürfen Folgendes nicht enthalten:
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Integrierte Textfelder
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Aktive Inhalte, wie z. B. Makros, dynamische Felder, Verknüpfungen, Formeln, u. a.
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Versteckte oder in der Office-Ansicht nicht sichtbare Inhalte, wie z. B. weitere Dokumente oder Datenblätter, zusammengeschobene Spalten und Zeilen in Tabellen, u.ä.
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Schreib-, Dokumenten- oder Passwortschutz in jeder Art und Weise
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Mehrspaltige Word- und RTF-Dokumente („Kolumnen“)
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Dokumente im Änderungsmodus oder mit offenen Änderungen
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Inhalte in den Kopf- und/oder Fußzeilen
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Gescannte Dokumente
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Tabellen, die mit Tabulatoren oder mit Leerzeichen erstellt wurden
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Tabellen mit sehr komplexen Fließtexten.
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Anforderungen an Grafiken und Objekte
Als Grafiken gelten Embleme, Schaubilder sowie Abbildungen. Sie dürfen nicht ausschließlich Text enthalten. Als Grafiken und Objekte werden angenommen:
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Im Publikationstext eingebettete Grafiken und Objekte (MS-Word-, RTF-, MS-Excel-Dokumente und PDF).
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Die Datenformate GIF, JPG und PNG.
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Grafiken in Schwarzweiß oder Farbe im Farbraum RGB.
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Embleme, Abbildungen und Schaubilder, die für die Bildschirmdarstellung optimiert sind.
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Grafiken und Objekte mit der maximalen Pixelbreite von 500 Pixel.
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Anforderungen an PDF-Dokumente
PDF-Dokumente müssen eindeutig les-, kopier- und druckbar sein. Das Dokument muss den gesamten zur Veröffentlichung bzw. Hinterlegung vorgesehenen Text enthalten und kann nicht mit anderen Datenformaten kombiniert als elektronischer Auftrag übermittelt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten:
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Sicherheitsoptionen sind zu deaktivieren.
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Dokumente sind nicht zu verschlüsseln.
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JavaScript ist nicht zulässig.
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Formulare sind nicht zulässig.
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Das Dokument muss auf DIN A4 Hoch- oder Querformat druckbar sein und die nachfolgenden Maße
berücksichtigen:
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Maximale Höhe: 297 mm
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Minimale Höhe: 279,4 mm
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Maximale Breite: 216 mm
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Minimale Breite: 210 mm
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- Dokumente sind auf die maximale Größe von 25 MB zu begrenzen.
- Bei Übermittlung von mehreren PDF-Dateien liegt die maximal zulässige Gesamtgröße bei 100 MB pro Auftrag.
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Anforderungen an XML/XBRL
Erstellen Sie Tabellen mit der entsprechenden Tabellenfunktion, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Tabulatoren oder Leerzeichen dürfen nicht verwendet werden, da XML diese nicht erkennt.
Wenn das Hochladen von Dateien auf der Publikations-Plattform scheitert, entspricht Ihr Dokument nicht den genannten Anforderungen. Informationen, wie Sie Ihr Dokument anpassen können, finden Sie in der Arbeitshilfe „Hinweise zu aktiven Inhalten“ (siehe rechts).
Dokumente
Die wichtigsten Informationen zur Problembehebung bei aktiven Inhalten in Ihren Dokumenten finden Sie in einer Arbeitshilfe.
Download „Hinweise zu aktiven Datei-Inhalten“ (PDF 400,7 kB)