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Europaweiter Verbreitungsdienst
Sie haben die Möglichkeit, Ihre gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung über ein europäisches Medienbündel in der gesamten Europäischen Union zu verbreiten und damit Ihrer Pflicht zur europaweiten Verbreitung nachzukommen.
Verbreitungsservice:
Diese Beauftragung zur europaweiten Verbreitung muss auf elektronischem Wege über die Publikations-Plattform erfolgen (keine Einreichung von Papiermanuskripten).
Die europaweite Verbreitung erfolgt spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Ein Beleg der Verbreitung wird Ihnen auf der Publikations-Plattform unter „Meine Daten“ zur Verfügung gestellt.
Mit dem Auftrag zur europaweiten Verbreitung können Sie zusätzlich zur Sprachfassung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, auch eine oder mehrere weitere Sprachfassung(en) per PDF-Datei über die Publikations-Plattform einreichen. Für die Erstellung der PDF-Datei müssen Sie bestimmte technische Vorgaben berücksichtigen. Mehr Informationen erhalten Sie rechts unter "Dokumente".
Berichtigungen von Aufträgen zur europaweiten Verbreitung sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Berichtigungsauftrag zur Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger möglich.
Verbreitungsnetz:
Der Bundesanzeiger Verlag arbeitet mit bestimmten Servicepartnern zusammen, die die Einberufung der Hauptversammlung jeweils an ein Medienbündel europaweit verbreiten. Die entsprechenden Medienlisten stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Download „Verbreitungsnetzwerk DGAP“ (PDF 593,4 kB)
Download „Verbreitungsnetzwerk adhoc.pressetext“ (PDF 1,3 MB)
AGB / Preise:
Für die europaweite Verbreitung der Bekanntmachung ist grundsätzlich ein Pauschalpreis von 250.- € zu entrichten. Für die Verbreitung zusätzlicher Sprachfassungen wird ein Aufpreis von 100,– € pro Datei erhoben.
Sie finden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verbreitungsdienst“ unter AGB / Preise.
Rechtlicher Hintergrund:
Gem. § 121 Abs. 4a AktG sind börsennotierte Gesellschaften, die nicht ausschließlich Namensaktien ausgegeben haben oder die Einberufung den Aktionären nicht unmittelbar übersenden, verpflichtet, die Einberufung zur Hauptversammlung zusätzlich zur Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern weiteren Medien zur europaweiten Veröffentlichung zuzuleiten.
Kontakt:
Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns über die auf der Startseite genannten Kontaktdaten oder unter der speziell für Sie eingerichteten E-Mail-Adresse: ITSupport@bundesanzeiger.de.
Dokumente
Die wichtigsten Informationen zum Verbreitungsservice finden Sie in einer Dokumentation.
Download „Informationen zum Verbreitungsservice“ (PDF 286,2 kB)
Wir helfen Ihnen weiter
Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen
Wissenswertes bzw. Fragen &
Antworten.
Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer
0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland:
+49 2 21/9 76 68-0
(kostenpflichtig)
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